Spezialsprechstunde für Privatpatienten und Selbstzahler

Ergänzend zu unserer regulären Versorgung bieten wir ausgewählte diagnostische Leistungen für Privatpatienten sowie Familien an, die eine individuelle Diagnostik außerhalb der regulären Versorgung wünschen.

Kosten & Abrechnung

Der notwendige Umfang einer Diagnostik oder Behandlung richtet sich immer nach der individuellen Fragestellung und dem tatsächlichen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Deshalb können sich Art und Umfang der erforderlichen Leistungen patientenindividuell unterscheiden. Eine gute Behandlung beginnt für uns mit Transparenz, Vertrauen und Verlässlichkeit. Wichtig ist dabei, dass Sie vor jeder Behandlung genau wissen, welche Untersuchungen oder Behandlungen vorgesehen sind, wie die Abrechnung erfolgt und welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

Selbstzahler

Bestimmte Leistungen, deren Kosten die gesetzliche oder private Krankenversicherung bzw. Beihilfestellen derzeit nicht übernehmen, können als Selbstzahlerleistungen in An-spruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise besondere diagnostische oder beratende Angebote wie die ADHS-Diagnostik. Selbstzahlerleistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Sie erhalten dazu eine Rechnung unserer Praxis. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Art und Umfang der individuell erbrachten Leistungen. Sollte dies für Sie infrage kommen, informieren wir Sie vorab transparent über den Leistungsumfang und die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Privat versicherte Patientinnen und Patienten

Bei Privatpatienten erfolgt die ärztliche Abrechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten direkt eine Rechnung unserer Praxis. In welchem Umfang die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif und der jeweiligen Leistung ab. Bei umfangreicheren dia-gnostischen oder therapeutischen Leistungen empfehlen wir Ihnen, die Kostenüber-nahme vorab mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Gesetzlich Versicherte erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung. Die Leistungs-abrechnung unserer Praxis erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten.

Bezahlung

Nach Abschluss beziehungsweise am Ende eines jeden Quartals im Verlauf einer umfang-reicheren Behandlung oder Diagnostik erhalten Sie eine Rechnung mit einer nachvoll-ziehbaren Übersicht der erbrachten Leistungen. Die Informationen zu Zahlungsziel und Zahlungsweise finden Sie auf Ihrer Rechnung.